FREIE PLÄTZE: Ab August 2025 !

FREIE PLÄTZE

Ab August 2025 !

Uns vor Ort kennenlernen? Bitte Termin vereinbaren:

Tel. 0176-78033050 oder 0173-5252285 oder per E-Mail

Herzlich Willkommen in unserer Kindertagespflege in Essen-Überruhr

Die von uns betreute Gruppe bietet Platz für bis zu 9 Kinder. Damit können wir eine intensive Betreuung Ihres Kindes gewährleisten und es individuell fördern. Willkommen sind bei uns Kinder ab einem Alter von 1-3 Jahren.

Ab August 2025 haben wir freie Betreuungsplätze. 

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in unseren neuen liebevoll gestalteten Räumen  mit kindgerechter Ausstattung.


Unsere Betreuungszeiten :

Montag - Mittwoch  von 7.30 - 15:00 Uhr 

Donnerstag - Freitag  7.00 - 15.00 Uhr

Seit 2017 und 2018 sind wir als qualifizierte Kindertagespflegepersonen tätig und mit Leib und Seele für das Wohl Ihres Kindes da! Wir begleiten Ihr Kind in seiner Entwicklung und bieten ihm interessante Anregungen.

 Wir bereiten unsere ausgewogenen Mahlzeiten täglich selbst frisch zu. 

Bei uns kommt viel saisonales Obst und Gemüse auf den Tisch. Auch als Snack  für Zwischendurch.

Was ist das Besondere an der Kindertagespflege ?

Die professionelle Kindertagespflege  ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte „Kindertagespflegepersonen“ richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Unsere Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in auch engem Kontakt mit dem Jugendamt. 

Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können wir intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern. 

 Die tatsächliche Höhe des Eigenbetrages der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils für die öffentlich geförderte Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson  richtet sich nach dem Einkommen.